Montrealer Protokoll
Um dem durch die Halogenverbindungen (FCKWs und bromhaltige Substanzen (Halone)) verursachten Ozonabbau Einhalt zu gebieten, kam es aufgrund der spektakulären Entdeckung des Antarktischen Ozonlochs am 16. September 1987 zur Verabschiedung des „Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen“. Mit der Ratifizierung des Montrealer Protokolls verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten zur stufenweisen Reduzierung der Produktion und des Verbrauchs von 5 FCKW-Verbindungen und 3 Halonen. Das Protokoll sah vor, dass die 5 FCKWs in den Vertragsstaaten ab dem 1. Januar 1996 überhaupt nicht mehr produziert und verbraucht werden sollten. Die Produktion und Verwendung der Halone sollte mit dem 1. Januar 1994 auf Null reduziert werden. Für Entwicklungsländer, deren Verbrauch der durch das Protokoll geregelten Substanzen eine bestimmte Schwelle unterschritt (0.3 kg pro Person und Jahr), wurden die gesetzten Fristen um 10 Jahre verlängert.
In den folgenden Jahren wurde das Montrealer Protokoll durch weitere Abkommen ergänzt und geändert (London 1990, Kopenhagen 1992, Wien 1995, Montreal 1997, und Peking 1999), in denen die Liste der regulierten Substanzen erweitert, oder Kontrollmechanismen für den Handel mit regulierten Substanzen eingeführt wurden (s. Abbildung 3). Das Montrealer Protokoll einschließlich aller Ergänzungen wurde bisher von mehr als 190 Staaten ratifiziert.
Die Auswirkungen des Montrealer Protokolls sind bereits messbar: Die atmosphärischen Konzentrationen einiger geregelter Substanzen nehmen seit Mitte der 90er Jahre in der unteren Atmosphäre ab (z.B. FCKW 11), während die Konzentrationen der Verbindungen mit längeren Lebensdauern (beispielsweise FCKW 12) nicht weiter ansteigen und in den kommenden Jahren messbar abnehmen werden. Ende der neunziger Jahre wurde durch Satellitenmessungen nachgewiesen, dass der stratosphärische Chlorgehalt nicht mehr weiter zunimmt sondern langsam abnimmt.
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- Abbildung 3: Der Einfluss des Montrealer Protokolls und seiner Ergänzungen auf die zukünftige Entwicklung des stratosphärischen Chlorgehalts. Erst mit dem Abkommen von Kopenhagen in 1992 konnte mit einer zukünftigen Abnahme des stratosphärischen Chlorgehalts und einer Erholung der Ozonschicht gerechnet werden. Wegen der damit verbundenen Änderungen im Ozon ändert sich entsprechend die bodennahe UV-B Strahlung und die Entwicklung der Hautkrebsrate beim Menschen (aus WMO/UNEP Scientific Assessment of Ozone depletion, 2006, Chapter: Twenty Questions, and Answers about the Ozone Layer: Update 2006).
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